Bayerische Jugendleistungs-prüfung

 

Leistungsprüfung der Jugendfeuerwehr Bayern, eingeführt 1983 durch das Bayerische Innenministerium

 

Abnahme: Anmeldung über den Kommandanten beim Kreisbrandrat, Durchführung durch zwei Bayerische Schiedsrichter und einen Zeitnehmer

 

Alter: 14 – 18 Jahre

 

 

Aufgaben:

Einzelübungen:

Anlegen eines Mastwurfs, Befestigen einer Feuerwehrleine an Strahlrohr mit Schlauch, Anlegen eines Brustbundes, Auswerfen eines doppelt gerollten C-Schlauchs innerhalb eines seitlich begrenzten Feldes, Zielwurf mit einer Feuerwehrleine

Truppübungen:

Kuppeln von zwei Saugschläuchen als Wasertrupp und Schlauchtrupp, Ankuppeln eines C-Strahlrohrs an einem C-Schlauch, Zielspritzen mit der Kübelspritze, Erkennen und Zuordnen von Gerätschaften, Zusammenkuppeln einer 90m langen C-Leitung#

Theoretische Prüfung

 

Anmeldefrist: Möglichst frühzeitig entsprechend der bestehenden Regelungen im jeweiligen Landkreis/ der kreisfreien Stadt

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Informationen zur Bayerischen Jugendleistungsprüfung von Jugendfeuerwehr Bayern

 

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